BAXTER Sachwerte | Grauer Kapitalmarkt

Informationen zu BAXTER Sachwerte GmbH

Dr. iur. Thomas Pforr
Tel. 03695 / 606250
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Die Insolvenzverwaltung arbeitet auf Hochtouren, den Sachverhalt sowie die gesamten zur Verfügung stehenden Unterlagen zu erfassen. Liquide Mittel stehen demnach in nennenswerter Höhe nicht zur Verfügung.

Sachverhalt

Nach Der Insolvenz der BAXTER Sachwert GmbH & Co. KG hat Rechtsanwalt Dr. Pforr  Kontakt zur Kanzlei Voigt-Salus aufgenommen um für Anleger relevante Informationen beim Insolvenzverwalter zu erhalten. Allerdings, so Pforr: „Wir können Anleger nur sehr eingeschränkt gute Neuigkeiten präsentieren!“

Die Insolvenzverwaltung arbeitet auf Hochtouren, den Sachverhalt sowie die gesamten zur Verfügung stehenden Unterlagen zu erfassen. Liquide Mittel stehen demnach in nennenswerter Höhe nicht zur Verfügung.

Im Wesentlichen beschränkt sich die Insolvenzmasse auf Immobilien, welche aber nahezu vollständig unsaniert und nicht vermietet sind, mithin folglich keinerlei laufenden Miteinnahmen generieren.

Dr. Pforr: „Der Insolvenzverwaltung muss ermitteln, ob diese unsanierten Immobilien im Rahmend Insolvenzverwaltung überhaupt ein Verwertungspotential haben. Es ist sogar damit zu rechnen, dass die Insolvenzverwaltung die Investitionsruinen sogar aus der Insolvenzmasse freigeben könnte, um dadurch nicht weitere Kosten zu verursachen und die Insolvenzmasse zu schmälern. Das wäre das Worst-Case Scenario für die Anleger!“

Viele Anleger wähnen  sich aktuell durch die Einträge in Grundbücher als  Grundpfandgläubiger in halbwegs sicherer Position. Hier besteht laut Dr. Pforr die Möglichkeit, die Zwangsvollstreckung in Form der Zwangsversteigerung aus gesicherten Grundbuchpositionen zu betreiben. Diese Zwangsversteigerung könnte aber auch der Insolvenzverwalter durchführen und die Verkaufserlöse zur Quote an die einzelnen Anleger zufügen. Dr. Pforr: „Die Zwangsversteigerung wäre sicherlich eine suboptimale Verwertung der vorhandenen Sachwerte. Durch Abstimmungen zwischen Insolvenzverwaltung und Anlegerinteressen können sicherlich bessere Wege gefunden werden, als kaum lukrative Notverkäufe!“ Wenn beide Seiten zustimmen, könnte eine Verwertung im sogenannten freihändigen Verkauf mit besseren Erfolgsaussichten erfolgen.

Eine Alternativüberlegung hierzu könnte natürlich auch sein, die unsanierten Immobilien im Rahmen des Insolvenzverfahrens mit frischem Kapital zu sanieren und anschließend zu wirtschaftlich bestmöglichen Preisen, gegebenenfalls sogar im vermieteten Zustand, weiter zu veräußern.

Dr. Pforr bescheinigt der Insolvenzverwaltung bislang hochkompetente Arbeit. Abschließend ist jedoch darauf hinzuweisen, dass der Insolvenzverwaltung nicht die vollständigen Kundenunterlagen der Anleger der BAXTER Sachwert GmbH & Co. KG vorliegen. Die Kanzlei empfiehlt daher Anlegern sich umgehend um die Sicherung der eigenen Rechtsansprüche zu kümmern.

 

Es wird - so die Aussage der Insolvenzverwaltung - voraussichtlich nicht möglich sein, jeden Anleger anzuschreiben und zur Anmeldung seiner Rechte aufzufordern. Dies birgt die Gefahr für die Anleger, die dies verabsäumen, bei der Auszahlung aus der Insolvenzmasse gar nicht berücksichtigt zu werden.

Anleger, die ihre Rechte ordnungsgemäß rechtzeitig und vollständig geltend machen, was hauptsächlich durch ordnungsgemäße anwaltliche Vertretung gesichert ist, haben dadurch die Chance, dass sich deren Auszahlungsquote entsprechend erhöht, je weniger Anleger ihre Forderung anmelden.

In jedem Falle werden wir für unsere Mandanten eng mit der Insolvenzverwaltung zusammenarbeiten um den Sachverhalt aufzuklären. Dennoch hat die interessengerechte Vertretung, auch gegenüber der Insolvenzverwaltung, vorrang.

Sobald das Insolvenzeröffnungsgutachten vorliegt, werden die Anleger die unsere Kanzlei mandatiert haben, umgehend über den aktuellen Sachstand laut Insolvenzgutachten informiert.

Maßnahmen

Alles nur Zufall? Anlegerschutzanwälte wie Dr. Thomas Pforr aus Bad Salzungen bezweifeln das: "Beide Unternehmen arbeiten eng zusammen. Der BaFin-Bescheid auf der einen und die Insolvenz auf der anderen Seite erfolgten praktisch zeitgleich. Das dürfte den Anlegern Kopfzerbrechen bereiten."

Grundlage für das Einschreiten der BaFin war die Tatsache, dass Inhabergrundschuldbriefe und Inhaberaktien des Hamburger Pfandleihauses beliehen wurden. Allein in 2013 hat die Lombardium GmbH & Co. Inhabergrundschuldbriefe in einem Volumen von 23 Mio. beliehen. Laut Dr. Pforr ist eine verbotene Übertragung der Eigentumsrechte aus Pfandleihgeschäften der Grund für das Einschreiten der BaFin. Damit ist aber keinesfalls das komplette Geschäftsmodell des Hamburger Pfandleihauses gemeint. Die Rückabwicklung bedeutet, dass das Pfandhaus das ihr zur Verfügung gestellte Geld zurück erstatten muss. Dr. Pforr: "Dazu wird es aber vielleicht nicht in der Lage sein, denn die erforderliche Liquidität geht mit dem Auslösen der Pfänder einher und darauf hat man als Betreiber eines Pfandleihhauses nicht immer zu 100 % Einfluss!"

Betroffene Anleger sollten daher ihre rechtlichen Möglichkeiten von der fristlosen Kündigung der Beteiligung bis zu Schadensersatzansprüchen prüfen lassen.

 
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