VW Schaden | Aktien & Zertifikate

Informationen zum VW Schaden

Dr. iur. Thomas Pforr
Tel. 03695 / 606250
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Aktuelle Ermittlungen ergeben Manipulationen bei Abgasuntersuchungen. Aktionäre erleiden massive Kurs- und Vermögensverluste. Wir empfehlen umgehend kompetente Rechtsberatung einzuholen zur Einleitung verlust­aus­gleich­ender Maßnahmen.

Sachverhalt

Der internationale VW-Abgasskandal zieht erhebliche rechtliche Folgeproblematiken nach sich, die sich im Wesentlichen unterteilen lassen in zwei Rechtskreise, nämlich einmal in die Ansprüche von Volkswagen Käufer gegenüber dem Konzern, vor allen Dingen aber in Anbetracht der erheblichen Kurseinbrüche, hinsichtlich etwaiger Schadensersatz oder Rückabwicklungsansprüche von Volkswagen-Aktionären. Gefährdet sind unter Umständen alle anderen Finanzprodukte des VW-Konzerns.

Der Schwerpunkt der diesseitigen anwaltlichen Begleitung des Themas liegt hier vor allem auf letzterem, da den Aktionären in den letzten Tagen, Milliardenschäden entstanden sind, die kausal auf den Abgas-Skandal zurückgeführt werden können.

In den U.S.A ist bereits eine Entschädigung der Aktionäre konkretes Rechtsthema, auch nach deutschem Recht, im Rahmen des WpHG. Insbesondere nach § 15 unterliegt die Aktiengesellschaft weitgehenden Informationspflichten um Transparenz für den Markt und den Aktionären als Kapitalanleger, zu gewährleisten.

Gegen diese Informationspflichten dürfte VW, durch die zwischenzeitlich unstreitigen Abgaswertmanipulationen und das Verschweigen der unstreitig geführten U.S behördlichen Untersuchungen, schadensersatzbegründend verstoßen haben. Was unter den Voraussetzungen des § 37 b WpHG, schadensersatzpflichten begründen kann, die sich gegebenenfalls nicht nur auf die kausalen Kursverluste beziehen, sondern darüber hinaus ein Recht des geschädigten Aktionärs auf Rückabwicklung des Aktienerwerbsgeschäftes insgesamt begründen können.            

Darüber hinaus sind gegebenenfalls deliktische Ansprüche gegen persönlich Verantwortliche zu prüfen. Wie die U.S behördlichen Ermittlungen ergeben haben, sind nicht nur informationspflichten gegenüber Aktionären und dem Markt verletzt worden, sondern darüber hinaus, sollen aktive Täuschungs-und Manipulationsmaßnahmen hinsichtlich der Abgaswerte erfolgt sein.

Insgesamt bleiben zunächst die weiteren Ermittlungsergebnisse und gegebenenfalls auch Stellungnahmen des VW-Konzerns hierzu abzuwarten.

Alle Anleger, die hier seit dem, unter Berücksichtigung der verjährungstechnischen und tatsächlichen Gesichtspunkte, ab dem Jahr 2009, Aktien erworben haben, sollten zur Schadensbegrenzung unbedingt geeignete Unterlagen und Dokumente sichern, welche den Erwerbsvorgang und die Einstiegspreise des jeweiligen Aktienpakets dokumentieren und sich qualifizierten anwaltlichen Rechtsrat suchen.

In dieser Angelegenheit, haben wir bereits Kontakt zu dem Verantwortlichen VW-Konzern aufgenommen, sowie mit dessen Hauptaktionär, das Land Niedersachsen.

Aufgrund der aktuellen Äußerungen des Daimler Vorstands Zetsche, anlässlich seines Interviews auf der IAA, kann sich der Mitbewerber ähnliche Vorfälle im eigenen Haus, wie derzeit bei VW, „nicht vorstellen“. Es bleibt abzuwarten, ob sich etwaige diesbezügliche zukünftige Entwicklungen bei Mitbewerbern ergeben.

Maßnahmen

Aktienrecht ist eine komplexe Thematik. Wir raten Anlegern, sich intensiv juristisch beraten zu lassen, um keine Ansprüche zu verlieren und Fristen zu versäumen.

Sehr geehrter Mandant, gern können Sie uns hier eine Nachricht zum Sachverhalt:
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