BWF | Grauer Kapitalmarkt

BWF - Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung

Dr. iur. Thomas Pforr
Tel. 03695 / 606250
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Anlegergelder BWF Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung in Gefahr! Durch die behördlichen Ermittlungsmaßnahmen der BaFIn gegen die BWF Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung nebst Abwicklungsanordnung und Beschlagnahme von Sachwerten ergibt sich, dass nach behördlichem Dafürhalten rechtliche Unregelmäßig-
keiten gegeben sind, woraus eine konkrete Gefährdung der Vermögensinteressen der Anleger im Raume steht. Betroffenen wird dringend geraten, ihre Rechtsinteressen professionell anwaltlich schützen zu lassen.

Sachverhalt

Mit behördlichem Großaufgebot und Berichterstattung in Presse und Internetforen wurde die Abwicklung der BWF Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung unter Durchsuchungs- und Beschlagnahmemaßnahmen angeordnet. Die zuständigen Behörden haben Herrn Rechtsanwalt Dr. Georg Bernsau als Abwickler eingesetzt.

Sämtliche Beteiligten sind schockiert, insbesondere die Anleger sind zu Recht äußerst verunsichert, was nun mit ihren Kapitalanlagen geschieht. Verbindliche und beruhigende Aussagen, dass die Anlegergelder sicher sind, liegen weder seitens der Behörden und dem Abwickler Dr. Bernsau noch der BWF Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung selbst vor.

Insofern sollten die Anleger und sonstigen Beteiligten selbstverständlich aktiv werden, um ihre im Moment unklare Rechtsposition bestmöglichst zu schützen. Hierfür ist die Einholung von Rechtsrat selbstverständlich der erste logische Schritt, da es ja nicht zuletzt auch um erhebliche Vermögenswerte geht.

Sinnvollerweise wird dazu eine Rechtsanwaltskanzlei in Frage kommen, die bereits Anleger betreut und mit dem sich täglich weiter entwickelnden Geschehen der BWF-Abwicklung bereits befasst ist.

Die Vertretung einer Vielzahl von Anlegern und deren Rechten gegenüber Verantwortlichen verleiht dabei mehr Nachdruck als unkoordinierte Einzelaktionen oder ganz und gar Untätigsein.

Dringend ist den Anlegern zu empfehlen, die Durchsetzung ihrer Rechte einem mit der Angelegenheit vertrauten Rechtsanwalt zu übertragen.

Der Anleger sollte sofort sämtliche Zahlungen einstellen.

Umgehend sollte für jeden einzelnen Anleger die anwaltliche Vertretungsanzeige und Forderungsanmeldung zur Rückzahlung der investierten Gelder gegenüber dem Abwickler angezeigt werden, neben der Sicherstellung sofortiger vertragsbeendender Maßnahmen.

Zudem hat jeder Anleger ein Recht auf Information über den Vermittlungs- und Abwicklungsstand, so dass ebenfalls sofort gegenüber den beteiligten Behörden eine entsprechende Akteneinsicht beantragt werden sollte.

Dadurch ist eine optimale Information der Betroffenen und Sicherung der investierten Geldeinlagen des Anlegers gewährleistet, ohne dass er sich persönlich als rechtsunkundiger täglich mit den neuen Informations- und Abwicklungsstand beschäftigen muss. Die Sicherung seiner Auszahlungsansprüche ist bestmöglichst gewährleistet.

Unsere Anwälte bieten den oben genannten Service für BWF-Betroffene Anleger an mit Zahlung einer einmaligen Prüfungs- und Bearbeitungsgebühr in Höhe von 80,00 € zuzüglich Mehrwertsteuer, mithin 95,20 €. Für rechtsschutzversicherte Anleger, deren Rechtsschutzversicherung in Deckung geht, entfallen diese Gebühren gänzlich.

Für Anleger, die ihre Interessenwahrnehmung sichern möchten, ist die Übersendung eines unterschriebenen Vollmachtformulars nebst Adressangaben und Übersendung einer Kopie des BWF-Vertrages an unsere Kanzleiadresse postalisch oder per E-Mail erforderlich.

Die entsprechenden Formulare sind auch online auf unserer Kanzleihomepage www.rechtsanwaltskanzlei-pforr.de als PDF-Formular verfügbar.

Um optimale Rechtswahrnehmung und Fristenkontrolle zu garantieren, nehmen wir aus Kapazitätsgründen vorläufig bis zum 30.10.2015 Mandatsaufträge entgegen, darüber hinaus soweit sodann die vorhandenen Bearbeitungskapazitäten dies noch zulassen.

Gerne stehen wir auch für weitergehende Auskünfte dem einzelnen Rechtssuchenden zur Verfügung, wobei wir darum bitten, die Anfragen per E-Mail an die E-Mail Adresse dr.thomas.pforr@rechtsanwaltskanzlei-pforr.de zu richten, damit wir eine zügige und geordnete Beantwortung in der Reihenfolge des Eingangs der Anfragen gewährleisten können.

Maßnahmen

Außergerichtlich empfehlen wir allerdings sofortige Kontaktaufnahme zwischen den Beteiligten zur Sachverhaltsinformation und Kontaktanbindung gleichlaufender Interessen der Anleger gegenüber der BWF Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung respektive gegenüber dem Liquidator derselben.

Hierzu sind die Anleger dahingehend zu informieren, dass diese

  •     sofort sämtliche Zahlungen einstellen,
  •     vertragsbeendende Maßnahmen sicherstellen, um nicht in die Gefahr fortlaufender Zahlungspflichten gegenüber der Liquidationsmasse oder im Falle der Insolvenzeröffnung gegenüber der Insolvenzmasse zu laufen,
  •     sofortige anwaltliche Akteneinsicht bei den Behörden zur weitergehenden Sachstandsermittlung im jeweiligen Einzelfall veranlassen,
  •     rechtswahrende anwaltliche Anmeldung der berechtigten Ansprüche des jeweils einzelnen Anlegers gegenüber der Liquidationsmasse,
  •     Bereitstellung von kompetenten Rechtstrat und Bündelung der Interessen potentiell Geschädigter zur Erhöhung der Durchschlagskraft und Gewichtung Ihrer Rechte und Rechtsinteressen unter Gewährleistung einheitlicher rechtlicher Beratung und einheitlicher Zielrichtung eventuell später erforderlich werdenden juristischen Vorgehens.



Durch diese Sofortmaßnahmen, die im Idealfall die Beteiligten abstimmen, unter entsprechender Mandatserteilung des Kunden gegenüber unserem Büro, ist eine sachdienliche Sicherung der Rechtsinteressen der Betroffenen gewährleistet.

Darüber hinaus wären unkonstruktive und ungeordnete Einzelaktionen sowie überflüssige Streitigkeiten entbehrlich unter entsprechender Sicherstellung von Interessengleichklang und angemessener Sicherung der Rechtspositionen.

Sobald neuer Handlungsbedarf aufgrund aktueller Veröffentlichungen und Weiterentwicklungen im Verfahrensgang entsteht, würde unsere Kanzlei sich sodann mit den Beteiligten abstimmen zur sodann eventuell abzustimmenden weiteren Vorgehensweise, um Schaden auszuschließen oder möglichst gering zu halten.

Im Rahmen dieser Schadensbegrenzungsbemühungen wird der guten Ordnung halber darauf hingewiesen, dass derzeit nicht erkennbare, etwaige widerstreitende Interessen zwischen Vermittlern und Kunden durch möglichst vollständige Schadensvermeidung und Vollauszahlung an die Kunden ausgeschlossen werden sollen.

Zielstellung des hiesigen Tätigwerdens ist eine Befriedigung der Anlegerinteressen aus der vorhandenen Masse respektive aus Schadenersatzansprüchen gegenüber Dritten, beispielsweise im Rahmen der Unternehmenshaftung, Haftung von Organen und Begünstigten, Versicherungen, Vermögensschadenshaftpflichtversicherungen und sonstigen Dritten.

Insofern bitte ich Sie, diesen Vorschlag zur Vorgehensweise zu prüfen, gegebenenfalls zu besprechen. Sollte diese Vorgehensweise für sachdienlich gehalten werden, kann gerne das vorliegende Schreiben zur Gesprächsführung und Sachverhaltsinformation auch gegenüber den Beteiligten verwendet werden.

Sollte eine Mandatierung unseres Büros, wie oben dargestellt, gewünscht sein, ist zur Sachverhaltsbearbeitung 1. die Gegenzeichnung eines Vollmachtsformulars nebst Mandantenstammblatt und 2. Übersendung einer Kopie der Vertragsunterlagen an unsere Kanzleiadresse postalisch oder per E-Mail erforderlich.

Für sonstige rechtsschutzversicherte Anleger, deren Rechtsschutzversicherung in Deckung geht, entfallen Gebühren gänzlich. Sollte im weiteren Verlauf der Angelegenheit zur Wahrnehmung der Mandanteninteressen weiterer Handlungsbedarf entstehen, wird dies jeweils im Einzelfall mit dem jeweiligen Vollmachtgeber abgestimmt. Kostenauslösende Maßnahmen erfolgen ohne dessen ausdrückliche Zustimmung nicht.

Sehr geehrter Mandant, gern können Sie uns hier eine Nachricht zum Sachverhalt:
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