09.11.2020 | IG Bonus-Gold
Goldkäuferschutz Bonus.Gold GmbH – ACHTUNG!

1. Sofortige Zahlungseinstellung
2. Unverzügliche Kündigung/Widerruf/Anfechtung in rechtlich wirksamer Form und wirksamer Zustellung verbunden mit der sofortigen und vollständigen Forderung der Herausgabe des Anlagegoldes bzw. der Auszahlung des kompletten Investitionskapitals an den betroffenen Goldkäufer
Sachverhalt
Sehr geehrte Damen und Herren,
in oben genannter Angelegenheit ist es das Interesse der geschädigten Goldkäufer, schnellstmöglich Rechtssicherheit und Rechtsklarheit hinsichtlich Ihres Investitionskapitals in die Anlage Bonus.Gold bzw. alternativ der Herausgabe des Goldes durchzusetzen.
Zu diesem Zweck vertreten die Anwälte unserer Kanzlei in einer Vielzahl geschädigte Käufer und beraten die Interessengemeinschaft Bonus.Gold. Viele Goldkäufer sind durch die gegenwärtige Situation der kompletten Einstellung des Geschäftsbetriebes der Bonus.Gold GmbH sowie dem Geschäftsführerwechsel und der Sitzverlegung völlig ohne Ansprechpartner auf Seiten der verantwortlichen Unternehmensleitung der Bonus.Gold GmbH und von einer wirtschaftlichen Notlage bedroht.
Unsere Aufgabe ist hierbei durch kompetenten Rechtsrat und Rechtsdurchsetzung diesen Schaden bestmöglich zu vermeiden oder zu minimieren. Derzeit ist lediglich bekannt, dass der Geschäftsbetrieb vollständig eingestellt und keinerlei verantwortliche Ansprechpartner der Führung der Bonus.Gold GmbH greifbar sind.
Ebenso offen ist die gegenwärtige Vermögenssituation der Bonus.Gold GmbH sowie die Frage der Lagerung von Lagergold und Gesellschaftsvermögen.
Ein Eigeninsolvenzantrag wurde, soweit ersichtlich, nicht gestellt, so dass im gegenwärtigen Stadium vor allem die Staatsanwaltschaft und Behörden gefordert sind im Rahmen der laufenden Ermittlungen Vermögenssicherungsmaßnahmen durchzuführen und den betroffenen Goldkäufern und Vertragspartner der Bonus.Gold GmbH ein möglichst werthaltigen Haftungszugriff in Erfüllung der vertraglichen und gesetzlichen Ansprüche der Goldkäufer zu sichern.
Hierzu stehen wir mit der Staatsanwaltschaft in Korrespondenz.
Neben der bereits in Gang befindlichen Bündelung der Anlegerinteressen zur koordinierten Informationsbeschaffung und Informationsvermittlung sowie Rechtsdurchsetzung zum gegebenen Zeitpunkt empfehlen wir in diesem Stadium jedenfalls keinerlei Zahlungen an die Bonus.Gold GmbH zu leisten und eine Beendigung der Vertragsverhältnisse durch Widerruf und Kündigung in rechtlich effektiv und wirksamer Form durchzuführen.
Mit der wirksamen Kündigung bzw. Widerruf besteht die berechtigte Aussicht auf Rückzahlung und Auszahlungsansprüche bzw. Herausgabeansprüche gegenüber der Bonus.Gold GmbH fällig zu stellen. Sollte ein Insolvenzantrag durchgreifen und das zuständige Insolvenzgericht einen Insolvenzverfahrenseröffnungsbeschluss fassen, wäre sodann diese fällig gestellte Forderung der einzelnen Goldanleger umgehend zur Insolvenztabelle anzumelden, da bei Auszahlungen bei einem möglichen Insolvenzverfahren nur die auszahlungsberechtigt sind, die ihre Forderung form- und fristgerecht zur Insolvenztabelle angemeldet haben.
Hierfür besteht aber gegenwärtig noch kein Handlungsbedarf. Sobald diesbezüglich neuer Sachstand vorliegt, werden wir Sie umgehend informieren und rechnen spätestens mit Ablauf der Covid-19-bedingten Aufhebung der Insolvenzantragspflicht Ende März 2021 hier mit einer Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Bonus.Gold GmbH, insofern hinlänglich Gesellschaftsvermögen vorliegt oder durch die Staatsanwaltschaft arrestiert werden konnte.
Die diesbezügliche juristische Geltendmachung und Beurteilung ist jedoch für den Laien relativ kompliziert, so dass wir Ihnen hier gerne unsere Hilfe anbieten.
Gerne können Sie für die hierfür erforderlichen juristischen Schritte in Ihrem konkreten Einzelfall unser Büro mandatieren. Dafür ist es lediglich erforderlich, das Mandantenstammblatt (1), sowie die Vollmacht (2) ausgefüllt und gegengezeichnet unter Beifügung einer Kopie Ihrer Vertragsunterlagen (3) und der Benennung Ihrer Rechtsschutzversicherung (4) bis spätestens zum
30.11.2020
an unser Büro zurückzusenden zwecks optimaler Interessenvertretung und bestmöglicher Sicherung Ihrer Vermögenswerte.
Rechtsschutzversicherte Goldkäufer bearbeiten wir über die Versicherung, insofern diese leistet, kostenfrei bzw. gegen Zahlung der dort vereinbarten Selbstbeteiligung, beschränkt auf maximal 349,24 Euro brutto.
Für die von uns vertretenen Goldkäufer ohne Rechtsschutzversicherung berechnen wir lediglich eine Aktenanlage- und Kommunikationspauschale i. H. v. 301,07 Euro zzgl. 16% Mehrwertsteuer, mithin 349,24 Euro. Darüberhinausgehende Gebühren fallen nicht an, außer wenn nach vorheriger Absprache und ausdrücklicher Zustimmung des Mandanten weiteres anwaltliches Tätigwerden über die Prüfung und Geltendmachung der Kündigung und Herausgabe des Goldes bzw. des Anlagekapitals hinaus notwendig wird oder im Erfolgsfall. Lediglich in den beiden letztgenannten Fällen wird die Differenz zwischen der Pauschale von 349,24 Euro brutto bis zur gesetzlichen Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz berechnet, andernfalls nicht.
Von dem Erfolg unserer Rechtsbemühungen für unsere Mandanten sind die Rechtsanwälte unserer Kanzlei derart überzeugt, dass wir Ihnen die für Sie sehr vorteilhafte Honorarlösung anbieten können.
Für Mitglieder der Interessengemeinschaft Bonus.Gold (www.interessengemeinschaft-bonus-gold.de) erteilen wir Ihnen durch unsere Kanzlei eine Gutschrift in Höhe des Jahresmitgliedsbeitrages von 98,00 Euro (bzw. 95,00 Euro bei Erteilung der Einzugsermächtigung) und bringen diese bei der Schlussabrechnung im Erfolgsfall von unseren Anwaltsgebühren in Abzug, so dass quasi für unsere Mandanten die Mitgliedschaft in der IG Bonus.Gold 2020 kostenfrei ist.
Mit Mandatierung unseres Büros haben Sie als Goldkäufer insofern bestmögliche Rechtsdurchsetzung bei minimalem Kostenaufwand ohne erhebliche Vorauskosten sichergestellt.
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