05.02.2020 | PIM Gold

IG PIM Gold: Insolvenzverfahren, Az. 8 IN 402/19/

Dr. iur. Thomas Pforr
Tel. 03695 / 606250
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Sehr geehrte Damen und Herren, in oben genannter Angelegenheit können wir mitteilen, dass zunächst sämtliche wesentlichen und rechtserheblichen Schritte gegenüber den Verfahrensbeteiligten im Außenverhältnis durchgeführt wurden, was mit einem sehr hohen Arbeitsaufwand in sehr kurzer Zeit aufgrund der vom Insolvenzgericht gesetzten Fristen verbunden war.

Wir haben also zunächst sämtliche rechtswahrenden Schritte gegenüber der Insolvenzverwaltung und dem Goldlagerist Loomis veranlasst sowie bei der Staatsanwaltschaft Akteneinsicht beantragt verbunden mit dem Antrag auf Aufhebung der Beschlagnahme in jedem einzelnen Fall.

Im zweiten Schritt wurden sodann sämtliche ergänzenden Unterlagen in jedem Einzelfall konkretisiert zusammengestellt und an die Gegenpartei übersandt, da für beispielsweise die juristisch wirksame Geltendmachung von Aus- und Absonderungsrechten sowie der hilfsweisen Forderungsanmeldung zur Tabelle eine entsprechende Untermauerung der geltend gemachten Ansprüche durch vollständige Nachweis- und Belegführung geboten ist.

Mit diesen Tätigkeiten sind wir in der 6. Kalenderwoche 2020 zum Abschluss gekommen, so dass sich nunmehr nachfolgend im Innenverhältnis, nämlich zwischen der Kanzlei und unseren Mandanten, die interne Kommunikation anschließt.

Sehr geehrter Mandant, gern können Sie uns hier eine Nachricht zum Sachverhalt:
IG PIM Gold: Insolvenzverfahren, Az. 8 IN 402/19 senden.
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