10.03.2023 | PIM Gold

Ver­ur­tei­lung des Ge­schäfts­füh­rers der PIM Gold GmbH Me­sut Pazar­ci/

Dr. iur. Thomas Pforr
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Ver­ur­tei­lung des Ge­schäfts­füh­rers der PIM Gold GmbH Me­sut Pazar­ci vor der Straf­kam­mer des LG Darm­stadt

Unter dem 13.12.2022 hat das Landgericht Darmstadt den ehemaligen Geschäftsführer der PIM Gold GmbH aus Heusenstamm wegen schweren Betruges und Geldwäsche zu 6 Jahren und 9 Monaten Haft verurteilt.Die Kammer sah es nach einem selbst für komplexe Wirtschaftsstrafverfahren ungewöhnlich langem Prozess mit der gerichtlichen Einvernahme von mehr als 200 Zeugen als erwiesen an, dass der ehemalige Geschäftsführer Mesut Pazarci tausende Goldkäufer betrogen hatte und damit einen Schaden von rund 140 Mio. Euro verursachte.

Dennoch durfte auf Verfügung des Gerichtes Herr Pazarci das Gericht zunächst als freier Mann verlassen. Mit der Begründung, dass er mitten in der Pandemie über 3 Jahre in Untersuchungshaft saß und durch die Coronamaßnahmen strengstens isoliert war, setzte der Vorsitzende Richter den Haftbefehl vorläufig gegen Auflagen außer Vollzug. Der Haftantritt zur Verbüßung der Reststrafe steht sodann aus.

Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten. Interessant für Sie ist nun jedenfalls, dass ein Schadensersatzanspruch gegen Herrn Pazarci über den Schaden durch Verlust des Anlagekapitals gerichtlich feststeht. Aufgrund der eröffneten Privatinsolvenz des Herrn Pazarci bedarf dieser auch keiner Verfolgung in einem kostenaufwändigen gerichtlichen Klageverfahren, sondern ist gegenüber dem zuständigen Insolvenzverwalter des Herrn Pazarci anzumelden.

Das Privatinsolvenzverfahren des Herrn Pazarci läuft neben dem GmbH Insolvenzverfahren der PIM Gold GmbH gesondert parallel. Gegenüber dem Geschäftsführer der PIM Gold GmbH Herrn Mesut Pazarci in dem Anlageskandal PIM Gold wurde unter dem 14.06.2022 durch das Amtsgericht Darmstadt als Insolvenzgericht das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn Mesut Pazarci unter dem Aktenzeichen 9 IN 638/21 eröffnet.

Zum Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche bestellt. Der Beschluss zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist für Sie in der Anlage beigefügt. Gemäß dem Beschluss des Insolvenzgerichts sind die Gläubiger aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen, d.h. ihre Schadensersatzforderungen, nach § 38 Insolvenzordnung (InsO) unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 12.07.2022 anzumelden.

Die Anmeldung hat form- und fristgemäß zu erfolgen und stellt bei Feststellung des Insolvenzverwalters der Forderung zur Tabelle eine Titulierung der angemeldeten Forderung dar, die ansonsten im Adhäsionsverfahren oder im zivilrechtlichen Klageverfahren Durchsetzung hätte finden müssen.

Wir empfehlen dringend, die Forderungen zur Insolvenztabelle form- und fristgemäß nach maßgebenden gesetzlichen Vorschriften anzumelden bzw. anmelden zu lassen. Hierbei ist zu berücksichtigen die entsprechende Bewertung Ihrer Forderungen und die stichtagsbezogenen Goldbewertungen unter Berücksichtigung weiterer Schadensanmeldungen und erhaltener Auszahlungen auf die Anlage.

Des Weiteren ist zu berücksichtigen, dass die Forderung auch als deliktische Forderung zu qualifizieren ist, um zu gewährleisten, dass eine Restschuldbefreiung bei Feststellung einer Schadensersatzforderung nicht erfolgt. Die Insolvenzordnung sieht dies nämlich nach Ablauf bestimmter Fristen ansonsten vor. Insoweit die Forderungsanmeldung nicht getätigt wird und bei dem Geschäftsführer der PIM Gold GmbH liquide Mittel festgestellt werden, würden Sie mit der Ihnen zuzurechnenden Quote an der Verteilung der Gelder nicht berücksichtigt.

Die Anmeldung können Sie entweder selbst veranlassen oder anwaltlich durchführen lassen. Gerne stehen wir hierfür zur Verfügung. In welcher Höhe Vermögen des Herrn Pazarci zur Verwertung im Insolvenzverfahren zur Verfügung steht, ist gegenwärtig nicht ersichtlich und für die Zukunft schwer prognostizierbar.

Es ist jedoch nicht fernliegend, dass Herr Pazarci als Geschäftsführer der PIM Gold GmbH sehr wahrscheinlich über den Verbleib der zirka 140.000.000,00 EUR Anlagevermögen der PIM Gold GmbH am Ehesten informiert sein dürfte und hier durchaus realistische Ansatzpunkte für im Insolvenzverfahren verwertbares Vermögen zu vermuten sind. Schadensersatzansprüche gegen Herrn Pazarci aus deliktischen bzw. Straftatbeständen erlöschen auch im Privatinsolvenzverfahren nicht im Rahmen der Restschuldbefreiung sondern bestehen fort, wie oben erläutert.

» Link zum aktuellen Bericht Ordentliche Gerichtbarkeit Hessen
» Link Handelsblatt
» Link zu Becklink Datenbank

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