Widerspruch von Lebensversicherungen
Lebensversicherungswiderrufsjoker für Lebensversicherte im Zeitraum vom 21.07.1994 bis zum 31.12.2007

Haben Sie Lebensversicherungsverträge zwischen dem 21.07.1994 und dem 31.12.2007 abgeschlossen?
Sachverhalt
Sollten Sie einen oder mehrere Lebensversicherungsverträge zwischen dem 21.07.1994 und 31.12.2007 abgeschlossen haben, sollten Sie zur Vermeidung von Rechtsnachteilen und Geldeinbußen diese Lebensversicherungsverträge gemeinsam mit uns auf den Prüfstand stellen. Im vorbenannten Zeitraum sind nach Maßgabe der einschlägigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes sowie der Bundesdeutschen Obergerichte ca. 70% bis 80% der Widerrufs-belehrungen fehlerhaft, obwohl ordnungsgemäße Widerrufsbelehrungen gesetzlich vorgeschrieben sind, zum Schutz der Verbraucherrechte der Lebensversicherten, so gegebenenfalls auch Ihnen.
Rechtsfolge einer unterlassenen oder fehlerhaften Widerrufsfrist ist, dass Sie rückwirkend zum Zeitpunkt des Abschlusses Ihrer Lebensversicherung diese widerrufen können. a Sie werden sich jetzt fragen, warum dies für Sie interessant sein sollte. Der Grund hierfür ist sehr einfach. Der Widerspruch führt im Vergleich zu einer Kündigung regelmäßig zu einem deutlich höheren Zahlungsanspruch, da der Versicherungsnehmer nicht nur einen Anspruch auf Rückzahlung der geleisteten Prämien, sondern zudem unter anderem auf Auszahlung der aus seinen Sparanteilen gezogenen Nutzungen hat (Gewinne und Geldvorteile und deren Auszahlung).
Beim Widerruf werden ebenso Abschluss- und Verwaltungskosten des zu Ihren Gunsten bestehenden Auszahlungsanspruches nicht in Abzug gebracht, sondern lediglich ein Wertersatz für den genossenen Versicherungsschutz, d.h. für den nicht eingetretenen Todesfall in der Versicherungszeit. Dieser ist relativ marginal. Insofern erhalten Sie bei einem wirksamen Widerspruch aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrung Ihre kompletten Einzahlungen zurück, zuzüglich der von der Versicherungsgesellschaft aus Ihren Spareinlagen gezogenen Gewinne.
Bei einer Eigenkapitalquote, beispielsweise der Allianz Lebensversicherungs-AG von durch-schnittlich ca. 18%, ergibt sich hier ein Auszahlungsanspruch, der um ein Vielfaches höher liegt als Ihr Auszahlungsanspruch selbst im Erlebensfall der Auszahlungsreife der Lebensversicherung. Sollten Sie Ihre Lebensversicherung bereits gekündigt haben, oder eine Kündigung erwägen, ist darauf hinzuweisen, dass Sie lediglich ca. die Hälfte Ihrer eingezahlten Kapitalsumme zurückerhalten und zwar als Kündigungssaldo.
Insofern ist eine Kündigung überhaupt nicht zu empfehlen, da Ihnen regelmäßig ca. die Hälfte Ihres eingezahlten Kapitals entgehen und zusätzlich weder Zinsen noch Nutzungsersatz zugutekommen würde. Dafür werden aber Abschluss- und Verwaltungskosten voll in Abzug gebracht. Sofern ist der Widerruf wirtschaftlich und juristisch die deutlich bessere Alternative. Gut zu wissen ist für Sie darüber hinaus, dass selbst eine gekündigte oder ausgezahlte Lebensversicherung bei Vorliegen einer falschen Widerrufsbelehrung auch nachträglich noch widerrufen werden kann, um in den Genuss der bestmöglichen Auszahlungssumme zu kommen.
Wir möchten Ihnen dies an einem praktischen Beispiel erklären. Bei einer Lebensversicherung, in der Sie 10.000,00 € unter zehnjähriger Laufzeitdauer eingezahlt haben, wobei wir der Berechnung halber unterstellen, die Versicherung hätte die 10.000,00 € gleich ab dem ersten Jahr zur Verfügung gestellt.
Einzahlung | 10.000,00€ |
Verzinsung über 10 Jahre bei 5% pro | 5.000,00 € |
Rückgabewert nach Ablauf der 10 Jahre | 15.000,00 € |
Kündigungssaldo bei vorzeitiger Kündigung (Hälfte des eingezahlten Kapitals) |
5.000,00 € |
Abwicklungsanspruch nach Widerspruch bei unterstellter Eigenkapitalrendite der Versicherungsgesellschaft (z.B. Allianz) 20% auf 10.000,00 € x 10 Jahre 20.000,00 € zzgl. Eigenkapital 10.000,00 € | 30.000,00 € |
Aus diesem Grund sind wir an den Markt gegangen und unterstützen aktiv Versicherungs-nehmer und Policeninhaber, die bestmögliche rechtmäßige Rückzahlung nach Widerspruch ihrer Forderung zusammen mit spezialisierten Anwälten durchsetzen zu lassen. Durch unseren reichhaltigen Erfahrungsschatz im Bereich der Investmentpolicen sind wir in der Kommunikation in der Risikoübernahme ein kaum wegzudenkender Bestandteil professioneller und schneller Rückabwicklungen von Versicherungsverträgen.
Sollten auch Sie von unserem Angebot profitieren und das bestmöglichste Auszahlungsergebnis aus Ihrer Versicherung erzielen wollen, nehmen Sie bitte das in der Anlage beigefügte Informationsanforderungsformular, füllen dieses mit Ihren persönlichen Daten aus und übersenden uns dieses gegengezeichnet nebst einer Kopie der Widerrufsbelehrung Ihres Lebensversicherungsvertrages bis zum 24.06.2022 zu unseren Händen zurück. Mit Eingang werden wir Ihnen weiteres ausführliches kostenloses Informationsmaterial zur Verfügung stellen und gerne auch den maximal erreichbaren Widerrufauszahlungsanspruch prognostizieren.
Danach können Sie gerne frei entscheiden, ob Sie eine kostenpflichtige Inanspruchnahme unserer qualifizierten Dienstleistungen und Rechtsanwälte beauftragen wollen oder nicht, wobei wir ausdrücklichst darauf hinweisen, dass die rechtliche Beratung für rechtsschutzversicherte Versicherungsnehmer, deren Versicherung in Deckung geht, kostenfrei ist.
Wir weisen darauf hin, dass bei manchen Versicherungsgesellschaften, beispielsweise Clerical Medical oder Generali, Widerspruchssaldi bei professioneller juristischer Vor- und Aufarbeitung bereits oft auf erste Anforderung außergerichtlich zur Auszahlung durchgesetzt werden können.
» Formular Anforderung Auskünfte
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